architektur+energie

Andreas Kaiser Dipl.-Ing. Architekt · Energieberater/BAFA · Effizienzhausexperte

Schallschutz

Geräusche verursachen bei höheren Lautstärken und über längeren Zeiträumen Stress. Die Einhaltung bestimmter Geräuschbelastungen ist für das wohlbefinden und die Gesundheit unerlässlich. Aus diesem Grund ist der Mindestschallschutz nach DIN 4109 gesetzlich vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden empfiehlt es sich der erhöhten Schallschutz nach VDI einzuhalten.

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Leistungen zum Schallschutz

  • Schallschutznachweise für das Baugenehmigungsverfahren, im Rahmen der Tätigkeit staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz.
  • Verbesserungsmaßnahmen bei Lärmbelästigung. Beratung, Planung und Durchführung von Schallschutzverbesserungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden.